Wohnungsauflösung Hamburg
Wohnungsauflösung Hamburg nach einem Todesfall
Das Schwierige an einer Wohnungsauflösung nach einem Todesfall ist selten die Arbeit. Es ist die Gleichzeitigkeit: trauern und gleichzeitig einen Übergabetermin halten.
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Festpreis nach Besichtigung
Der Preis steht vor der ersten Kiste. Schriftlich.
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Entsorgungsnachweis
Alles läuft über zugelassene Entsorger. Auf Wunsch mit Beleg.
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Wertanrechnung im Angebot
Was noch Wert hat, wird abgezogen und ausgewiesen.
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Antwort in 24 Stunden
Bei Rückrufwunsch im Zeitfenster, das Sie gewählt haben.
Für wen das gilt
Wenn Sie das hier lesen, kennen Sie wahrscheinlich eine dieser Situationen
- Die Kündigungsfrist des Mietvertrags läuft, und Sie haben noch nichts angefasst.
- Sie wohnen nicht in Hamburg und können höchstens zweimal anreisen.
- Sie und Ihre Geschwister sind sich nicht einig, was bleibt.
- Sie haben Angst, etwas Wichtiges wegzuwerfen, und trauen sich deshalb an nichts heran.
- Die Wohnung ist seit Wochen unverändert, und jeder Blick hinein macht es schlimmer.
Im Detail
Erst sortieren, dann räumen
Bevor irgendetwas in den Container geht, gehen wir mit Ihnen durch die Wohnung. Sie sagen, was bleibt. Das kann eine Kommode sein oder eine Schublade voller Fotos. Was Sie behalten wollen, wird zur Seite gestellt und angerührt niemand mehr.
Papiere sind der heikelste Teil. Versicherungsunterlagen, Sparbücher, Grundbuchauszüge, Rentenbescheide, manchmal Bargeld in Büchern. Gefundene Dokumente und Wertsachen werden gesammelt und Ihnen übergeben, auch wenn Sie beim Räumungstermin nicht dabei sind. Wenn Sie unsicher sind, was Sie aufheben müssen: Der Ratgeber hat eine Liste.
Danach läuft es wie bei jeder Räumung. Möbel werden abgebaut, alles wird sortiert, verwertbare Sachen gehen in den Gebrauchtwarenkreislauf, der Rest zum Recyclinghof. Am Ende ist die Wohnung besenrein und Sie können sie übergeben.
Leistungsumfang
Was drin ist und was nicht
Enthalten
- Komplette Räumung aller Räume inklusive Keller und Dachbodenanteil
- Möbelabbau und Abtransport
- Trennung und fachgerechte Entsorgung, Sondermüll separat
- Sammlung gefundener Dokumente und Wertsachen
- Wertanrechnung, im Angebot ausgewiesen
- Besenreine Übergabe
- Entsorgungsnachweise auf Wunsch
Nicht enthalten
- Renovierung, Streichen, Tapeten, Bodenbeläge erneuern
- Bewertung oder Verkauf einzelner Erbstücke als Dienstleistung
- Kündigung von Verträgen und Behördengänge
- Rückbau fest eingebauter Küchen ohne vorherige Absprache
In drei Schritten
So läuft das ab
Der erste Schritt ist der kleinste. Alles Weitere klärt sich beim Termin vor Ort.
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Schritt 01, Sie schreiben uns
Formular ausfüllen, zwei Minuten. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und klären am Telefon, worum es geht und wie viel Zeit Sie haben.
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Schritt 02, Besichtigung und Festpreis
Jemand kommt vorbei und sieht sich die Räume an. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot zum Festpreis. Die Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
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Schritt 03, Räumung und Übergabe
Zum vereinbarten Termin wird geräumt, meist an einem Tag. Am Ende ist die Wohnung besenrein und Sie bekommen die Schlüssel und auf Wunsch die Entsorgungsnachweise.
Preisorientierung
Woran es hängt
Für eine Zweizimmerwohnung im Hamburger Altbau liegt der Markt meist zwischen 800 und 1.600 Euro, für drei Zimmer eher zwischen 1.500 und 2.600 Euro. Nach oben verschiebt sich das durch fehlenden Aufzug, ein enges Treppenhaus, viel Sondermüll oder einen zusätzlichen Kellerraum. Nach unten durch Wertanrechnung, die bei gut sortierten Altbauwohnungen in Hamburg oft im Bereich von 200 bis 500 Euro liegt.
Anfrage
Sagen Sie uns kurz, worum es geht
Zwei Minuten. Danach melden wir uns innerhalb von 24 Stunden.
- Kostenlose Besichtigung, danach ein Festpreis
- Antwort innerhalb von 24 Stunden
- Keine Werbung, keine Nachfassaktionen
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu dieser Leistung
- Wie lange habe ich nach dem Tod Zeit, die Wohnung zu räumen?
- Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. Er geht auf die Erben über, und es gilt in der Regel eine Sonderkündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, wenn außerordentlich gekündigt wird. Praktisch heißt das: meist zwei bis drei Monate. Sprechen Sie früh mit dem Vermieter, viele lassen mit sich reden, wenn ein Termin genannt wird.
- Was muss ich aufheben und was kann weg?
- Aufheben sollten Sie: Personaldokumente, Testament und Erbschein, Versicherungspolicen, Rentenunterlagen, Kontoauszüge und Sparbücher, Grundbuchunterlagen, Mietvertrag, laufende Rechnungen und Verträge, Steuerunterlagen der letzten zehn Jahre. Fotos und persönliche Papiere gehören Ihnen, nicht dem Container. Alles andere ist Ihre Entscheidung.
- Kann ich einzelne Möbel behalten?
- Ja, und das ist der Normalfall. Sagen Sie beim Besichtigungstermin, was bleibt. Es wird markiert und stehen gelassen. Wenn Sie es später abholen wollen, sprechen Sie den Termin vorher ab.
- Was passiert, wenn wir uns in der Familie nicht einig sind?
- Dann wird nicht geräumt. Eine Wohnungsauflösung wird erst beauftragt, wenn die Erben sich abgestimmt haben. Wir können den Termin verschieben, das ist kein Problem. Was nicht geht, ist eine Räumung gegen den Willen eines Miterben.
- Muss ich vorher aufräumen?
- Nein. Es macht die Sache nicht billiger und kostet Sie einen Nachmittag, den Sie gerade nicht haben. Sortieren Sie nur das, was Sie behalten wollen.
- Wird die Wohnung auch am Wochenende geräumt?
- Samstags oft ja, sonntags nicht. In vielen Hamburger Mietshäusern verbietet die Hausordnung außerdem lautere Arbeiten am Sonntag.